Der Gesetzgeber hat für die Veröffentlichung von Fotografien
Rahmenbedingungen geschaffen, die einzuhalten sind.
Dies betrifft in 1. Linie Personen
Das Recht am eigenen Bild habe ich für mich ausgedehnt auch auf das Fotografieren von nicht öffentlich zugänglichem Gelände.
In beiden Fällen bedarf es der Zustimmung des Rechteinhabers !
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und derPhotographie
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oderöffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dasser sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren derEinwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oderLebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oderLebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Ergänzende Ausführungen und Erläuterungen
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Shooting - Vertrag
nicht öffentlicher Raum, Gelände, Grundstück,....
Nutzungsrechte